Klassenelternabende (vgl. SchUG § 62) sind in allen Schularten vorgesehen. Lehrer, Eltern und Schüler derselben Klasse beraten miteinander Fragen der Erziehung, den Leistungsstand, den Bildungsweg. Sie sind auf jeden Fall in den ersten Stufen jeder Schulart durchzuführen und auf Verlangen der Eltern eines Drittels der Schüler der betreffenden Klasse. Die Einladung erfolgt durch den Klassenlehrer. In Schulen mit Klassenforen sind sie möglichst gemeinsam mit den Sitzungen des Klassenforums abzuhalten.
Schulpartnerschaft in der Praxis. Klassenelternabend, in: Schulanfangszeitung des katholischen Familienverbandes für alle Schultypen (2018), S. 12.
Klassenforum
Das Klassenforum (vgl. SchUG § 63a Abs3) ist an Volks-, Haupt-,
Sonderschulen und NMS das Entscheidungs- und Beratungsgremium für
die einzelne Klasse und muss vom Klassenlehrer innerhalb der ersten
acht Wochen jedes Schuljahres einberufen werden. Bei dieser Sitzung
werden auch der Klassenelternvertreter und -stellvertreter gewählt. Dem
Klassenforum gehören der Klassenlehrer/Klassenvorstand und die Eltern
der Schüler der betreffenden Klasse mit beschließender Stimme an. Der
Schulleiter und sonstige Lehrer der Klasse dürfen nur mit beratender
Stimme am Klassenforum teilnehmen. Schulpartnerschaft in der Praxis. Klassenforum, in: Schulanfangszeitung des katholischen Familienverbandes für alle Schultypen (2018), S. 12.
Schulforum
Dem Schulforum (vgl. SchUG § 63a Abs 8) gehören der Schulleiter, alle
Klassenlehrer oder -vorstände und alle Klassenelternvertreter aller
Klassen der betreffenden Schulen an. Pro Klasse sind jeweils ein
Klassenlehrer und ein Klassenelternvertreter stimmberechtigt. Den
Vorsitz führt der Schulleiter. Dieser hat innerhalb der ersten neun
Wochen jedes Schuljahres eine Sitzung einzuberufen. Aufgaben des Schulforums (vgl. SchUG § 63a (2))
■ 1. Entscheidung über…
a) die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen
(SchVVO §§ 2 Abs. 4, 3 Abs. 2 und 9 Abs. 1, BGBl. Nr. 498/1995 i.d.g.F.),
b) die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen
Veranstaltung (§ 13a Abs. 1),
c) die Festlegung der Ausstattung der Schüler mit Unterrichtsmitteln
(§ 14 Abs. 6),
d) die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von
Schulbüchern (§ 14 Abs. 7),
e) die Festlegung einer schriftlichen Erläuterung zusätzlich zur
Beurteilung der Leistungen (§ 18 Abs. 2),
f) die Festlegung, ob bis einschließlich der 3. Schulstufe an die Stelle der
Beurteilung der Leistungen eine Information über die Lern- und
Entwicklungssituation tritt (§ 18a Abs. 1),
g) die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von (Eltern)
Sprechtagen (§ 19 Abs. 1 iVm § 18a Abs. 4 und 19 Abs. 1a),
h) die Durchführung von Wiederholungsprüfungen am Donnerstag und
bzw. oder Freitag der letzten Woche des Schuljahres (§ 23 Abs. 1c),
i) die Hausordnung (§ 44 Abs. 1),
j) die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen (§ 46 Abs. 1),
k) die Bewilligung der Teilnahme von Schüler an Veranstaltungen, die
nicht Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind
(§ 46 Abs. 2),
l) die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
(SchOG § 6 Abs. 1b und 3),
m) eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Bewilligung
von Schulversuchen (SchOG § 7 Abs. 6),
n) über Beschlüsse im Rahmen der Mitwirkung bei der Festlegung von
Schülerzahlen in Gruppen oder Klassen (SchOG § 8a Abs. 2),
o) eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung über die Organisationsform der Volksschule sowie nach Maßgabe landesausführungsgesetzlicher Regelungen über die Organisationsform
(SchOG § 12 Abs. 3),
p) eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung über die Organisationsform der Hauptschule (SchOG § 18a),
q) eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Festlegung
eines Schwerpunktbereichs im Lehrplan der NMS
(SchOG § 21b Abs. 1 Z 1),
r) eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung über die Organisationsform der NMS (SchOG § 21e),
s) schulautonome Schulzeitregelungen bzw. die Herstellung des
Einvernehmens bei schulautonomen Schulzeitregelungen
(SchZG §§ 2, 3, 5, 8, 9 und 10),
t) die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung,
u) die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege,
v) Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen;
■ 2. Beratung über…
➤ wichtige Fragen des Unterrichts
➤ wichtige Fragen der Erziehung,
➤ die Verwendung von der Schule übertragenen Budgetmitteln und
➤ Baumaßnahmen im Bereich der Schule. Schulpartnerschaft in der Praxis. Das Schulforum, in: Schulanfangszeitung des katholischen Familienverbandes für alle Schultypen (2018), S. 13